Bis kommenden Donnerstag, den 10.09.15, müssen Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abgeführt werden. Ebenso die Umsatzsteuer. Zu beachten ist jedoch, dass bei Zahlung durch Scheck diese erst mit dem dritten Tag nach Eingang des Schecks bewirkt wird.
Wenn Sie per Überweisung bezahlen:
Bis Montag, den 14.09.15, müssen Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abgeführt werden. Ebenso die Umsatzsteuer. Zu beachten ist jedoch, dass bei Zahlung durch Scheck diese erst mit dem dritten Tag nach Eingang des Schecks bewirkt wird.
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Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge:
Beitragsnachweis: Donnerstag, 24.09.15
Beitragszahlung: Montag, 28.09.15